Landbesitz in Thailand.
Laut Thailändischem Gesetz können Ausländer kein Land kaufen in Thailand, es sei denn er investiert mindestens 40 Millionen Baht in Thailand, in welchem Fall er maximal 1 Rai eigenen Land (= 1600 m2) kann kaufen.
Thailand hat jedoch eine völlig legale und zuverlässige Alternative durch "long term lease" (eine Form von Erbpacht).
Die meisten Ausländer die hier in Thailand ein Haus kauften haben diese Option verwendet, oder das Land ist registriert auf den Namen der Thai Partner des Ausländers.
Das Land-Mietvertrag hat in der Regel einer Laufzeit von 30 Jahren, die mit einem weiteren 30 Jahre verlängert werden kann. Dieses Vertrag soll beim örtlichem Grundbuchamt registriert werden. Die Miete ist im Voraus zu zahlen für die gesamte Leasing-Periode und ist in der Regel gleich am Preis für das Grundstück welches verpachtet wird.
Wir raten Ihnen an ein thailändischer Anwalt ein Pachtvertrag für Sie zu entwerfen welches am besten Ihren Ansprüchen entspricht. Um jedoch die Pacht am Grundbuchamt registrieren zu lassen, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht ein Muss, aber für eine kleine Gebühr gewährleistet er für einen reibungslosen Ablauf.
Nachfolgend ein Beispiel (auf englische Sprache) für eine Standard-lease-Vereinbarung:
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